Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die DEFINITIONEN
Die folgenden Ausdrücke haben die folgenden Bedeutungen:
1.1 „LeadGen“ bezeichnet LeadGen App Ltd von International House, 12 Constance Street, London E16 2DQ,
1.2 „Kunde“ bezeichnet jede Person, die Dienstleistungen vom Agenten erwirbt;
1.3 „Angebot“ bedeutet ein Angebot, eine Bewerbung, ein Angebot oder ein anderes ähnliches Objekt, das die Agenturdienste beschreibt;
1.4 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Agentur, wie im Angebot beschrieben;
1.5 „Gebühr“ bezeichnet die Gelder, die dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen zustehen;
1.6 „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragenen Designs, Urheberrechte, Designrechte, Rechte an oder Nutzung von Informationen aus einer Datenbank, Datenbankrechte, Know-how, vertrauliche Informationen oder Verfahren, jede Anwendung für eines der oben genannten , und jedes andere geistige Recht in irgendeinem Teil der Welt, unabhängig davon, ob es derzeit existiert oder beantragt wird;
1.7 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, wie sie in diesem Dokument dargelegt sind, sowie alle nachfolgenden und vom Agenten schriftlich vereinbarten Bedingungen;
1.8 „Vereinbarung“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Agenten und dem Kunden über die Erbringung der Dienstleistungen, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält;
2 ALLGEMEINES
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Agenten an den Kunden sowie für alle anderen Unterlagen oder Mitteilungen zwischen den Parteien.
2.2 Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vom Agenten schriftlich genehmigt werden.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedem Angebot beizufügen und vom Kunden unterschrieben an den Agenten zurückzusenden.
2.4 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt ausdrückliche oder stillschweigende Bedingungen oder Gewährleistungen oder Rechtsbehelfe, auf die der Agent in Bezug auf die Dienstleistungen aufgrund von Gesetzen, Gesetzen oder Vorschriften Anspruch hat.
2.5 Die Agentur handelt bei all ihren Geschäften mit Drittanbietern als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Kunden und ist diesen Parteien gegenüber für die Zahlung ihrer Gebühren/Rechnungen verantwortlich.
3 VORSCHLAG
3.1 Das Angebot ist diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.
3.2 Das Angebot bleibt 14 Tage zur Annahme gültig.
3.3 Das Angebot muss vom Kunden vollständig angenommen werden.
3.4 Der Vertrag zwischen dem Agenten und dem Kunden, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, kommt erst in Kraft, wenn der Agent dem Kunden die Annahme schriftlich bestätigt.
4 DIENSTLEISTUNGEN
4.1 Die Dienste sind wie im Angebot beschrieben.
4.2 Jede Änderung der Dienstleistungen muss vom Agenten schriftlich genehmigt werden.
4.3 Die Dienstleistungen beginnen und zu den im Angebot angegebenen Daten, sofern sie nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt werden.
4.4 Die für den Beginn der Dienste angegebenen Daten sind nur Schätzungen und nicht garantiert. Die Zeit für den Beginn ist von wesentlicher Bedeutung für die Vereinbarung, und der Agent haftet nicht für Verluste, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen bei den Dienstleistungen verursacht werden.
4.5 Der Kunde ernennt den Agenten als Anbieter von Werbeagenturdiensten in Bezug auf die Dienstleistungen sowie alle anderen vom Kunden eingeführten oder erworbenen Marken, die nach Vereinbarung der Parteien von dieser Vereinbarung abgedeckt werden sollen.
5 PREIS UND ZAHLUNG
5.1 Die Gebühr ist wie im Angebot angegeben und beinhaltet die Mehrwertsteuer (falls zutreffend) sowie alle anderen Gebühren, die in diesem Dokument aufgeführt sind.
5.2 Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot angegeben.
5.3 Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dem Agenten alle angemessenen Reise-, Aufenthalts- und Kurierkosten zu erstatten, die dem Agenten bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, sowie alle anderen angemessenen Nebenkosten, sofern diese im Voraus vom Kunden genehmigt wurden.
5.4 Der Kunde zahlt alle angemessenen Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Werbung sowie der Produktion, Lizenzierung und Nutzung und zahlt alle anderen Drittkosten (einschließlich Lizenz- und Künstlergebühren) im Zusammenhang mit der Produktion der Werbung, sofern diese im Voraus genehmigt wurden durch den Kunden.
5.5 Der Kunde muss alle Zahlungen für Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum begleichen.
5.6 Der Agent ist berechtigt, alle Kosten zurückzufordern, die ihm entstanden sind, um eine Zahlung vom Kunden zu erhalten, wenn eine Zahlung an den Agenten verspätet ist.
5.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Agenten geschuldete Gelder zurückzuhalten.
5.8 Der Agent ist berechtigt, den Preis zu ändern, um Folgendes zu berücksichtigen:
5.8.1 alle vom Kunden angeforderten zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren;
5.8.2 alle zusätzlichen Arbeiten, die zur Fertigstellung der Services erforderlich sind und die zum Zeitpunkt des Angebots nicht erwartet wurden;
5.8.3 jede angemessene Erhöhung des Stundensatzes, falls zutreffend; und jede Abweichung muss dem Kunden vom Agenten schriftlich mitgeteilt werden.
6 UNTERVERTRÄGE
6.1 Der Agent überwacht alle Produktionsfirmen und Lieferanten, denen Arbeiten auf Unterauftragsbasis zugewiesen werden, um sicherzustellen, dass:
6.2 alle Fristen eingehalten und alle Budgets nicht überschritten werden;
6.3 alle erforderlichen Zustimmungen, Freigaben und Lizenzen eingeholt werden;
6.4 alle erforderlichen Zustimmungen, Freigaben und Lizenzen in Bezug auf Urheberrechte und andere Rechte, Darbietungen, Musik und alle anderen Bestandteile der Werbung, wie in der Beschreibung der Dienste definiert, eingeholt werden;
6.5 Alle Künstler sind ordnungsgemäß unter Vertrag, Wiederholungen und/oder Buy-Outs.
7 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Agenten zusammenzuarbeiten und dem Agenten je nach Bedarf Unterstützung, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss der Dienstleistungen keine vom Agenten beschäftigten oder beauftragten Personen indirekt zu rekrutieren, um die Dienstleistungen zu erbringen.
7.3 Der Kunde muss einen Namen benennen, an den alle Genehmigungsanfragen vom Agenten zu senden sind.
7.4 Die schriftliche Genehmigung des Kunden für Kopien oder Druckvorlagen ist die Befugnis des Agenten, Produktionsmaterialien zu kaufen und Proofs anzufertigen. Die schriftliche Zustimmung des Kunden zu Fernseh-, Kino- und Radioskripten und/oder ist die Befugnis des Agenten, Produktionsverträge abzuschließen und Darsteller zu engagieren.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Onboarding-Formular für die Einrichtung des Kontos innerhalb von 14 Tagen auszufüllen.
7.6 Der Kunde stimmt zu, nicht mehrere LeadGen-Konten der kostenlosen Preisstufe zu erstellen.
8 VERPFLICHTUNGEN DES VERTRETERS
8.1 Der Agent erbringt die Dienstleistungen wie im Angebot angegeben.
8.2 Der Agent erbringt die Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt und zu einem angemessenen Standard und in Übereinstimmung mit anerkannten Verhaltenskodizes und gesetzlichen Verpflichtungen.
8.3 Der Agent ist befugt, Verpflichtungen gegenüber anderen Mitarbeitern oder Subunternehmern einzugehen, verpflichtet sich jedoch, den Kunden über alle wesentlichen Personaländerungen zu informieren.
8.4 Der Vertreter wird in Übereinstimmung mit der Branchenpraxis angemessen bleiben.
8.5 Der Agent wird alle Vorschriften und gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Verwendung und Speicherung von Informationen in Bezug auf den Kunden einhalten.
8.6 Der Agent wird IVF-Kliniken in der Tschechischen Republik exklusive Dienstleistungen für digitales Marketing anbieten.
9 GEISTIGES EIGENTUM
9.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die als Produkt der Dienste geschaffen werden, bleiben Eigentum des Agenten und/oder seiner.
9.2 Bei Beendigung dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Zahlung aller dem Agenten gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Gelder wird der Agent mit der Zahlung von £ 1.00 alle geistigen Eigentumsrechte an allen von den Diensten erstellten Werbungen absolut an den Kunden abtreten soweit solche geistigen Eigentumsrechte dem Agenten zustehen.
9.3 Der Kunde stellt dem Agenten Kopien aller Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte zur Verfügung, die die des Kunden darstellen und die in die Erbringung der Dienstleistungen einbezogen werden sollen. Der Kunde erteilt hiermit dem Agenten eine gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Vervielfältigung solcher Marken und zum Zwecke der Entwicklung der durch die Dienste erstellten Werbung.
9.4 Der Agent wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle Urheberrechte und einen Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf von Dritten erworbene Arbeiten zu erlangen, kann jedoch nicht garantieren, dass dies in allen Fällen möglich sein wird. Für den Fall, dass der Agent nicht in der Lage ist, Urheberrechte oder einen Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf solche Arbeiten zu erlangen, muss er den Kunden informieren, bevor eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
9.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Agent nach Beendigung dieser Vereinbarung berechtigt ist, die von der erstellten Werbeprodukte ausschließlich für eigene interne und externe Werbezwecke zu verwenden.
10 VERTRAULICHKEIT
10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen in Bezug auf das Geschäft des anderen während und nach der Vertragslaufzeit vertraulich zu behandeln. Diese Klausel 10.1 gilt nicht für:
10.1.1 alle Informationen, die nicht durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung entstanden sind;
10.1.2 Informationen, die sich im Besitz der Empfängerpartei befanden, bevor die Offenlegung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgte;
10.1.3 Informationen, die von einer Partei erhalten wurden, die diese offenlegen darf;
10.1.4 Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
11 KÜNDIGUNG
11.1 Die Vereinbarung wird fortgesetzt, bis die Dienstleistungen gemäß dem Angebot oder einem späteren schriftlich von beiden Parteien vereinbarten Datum erbracht wurden oder bis sie von einer der Parteien gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird.
11.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
11.3 Der Agent kann den Vertrag jederzeit kündigen.
11.4 Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere kündigen, wenn:
11.4.1 die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begeht und im Falle eines behebbaren Verstoßes diesen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei behebt; oder
11.4.2 die andere Partei einen Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begeht, der unter keinen Umständen behoben werden kann; oder
11.4.3 die andere Partei einen Auflösungsbeschluss fasst (außer zum Zweck einer solventen Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder ein zuständiges Gericht eine entsprechende Anordnung erlässt; oder
11.4.4 die andere Partei stellt ihre Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen ihre gesamte Geschäftstätigkeit ein; oder
11.4.5 die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird oder eine Versammlung einberuft oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder vorschlägt; oder ein Liquidator, Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Manager, Treuhänder oder ein ähnlicher Beauftragter wird über eines seiner Vermögenswerte bestellt.
11.5 Im Falle der Kündigung muss der Kunde dem Agenten alle Zahlungen für geleistete Arbeit und entstandene Kosten bis zum Datum der Kündigung erstatten.
11.6 Jegliche Rechte zur Kündigung der Vereinbarung gelten unbeschadet aller anderen aufgelaufenen Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien, die sich in irgendeiner Weise aus der Vereinbarung zum Datum der Kündigung ergeben.
12 AUSSAGEN
12.1 Der Kunde und der Agent vereinbaren:
12.1.1 sich unverzüglich gegenseitig zu informieren, wenn Ansprüche, Aussagen oder Darstellungen in einer zu veröffentlichenden Kopie verleumderisch sind oder wahrscheinlich sind, gegen das Urheberrecht verstoßen, gegen die Bestimmungen eines Gesetzes oder einer gesetzlichen Bestimmung verstoßen oder auf andere Weise verstoßen rechtswidrig;
12.1.2 sich unverzüglich gegenseitig informieren, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Anspruch oder eine Handelsbeschreibung in einer Kopie in Bezug auf das zu bewerbende Produkt oder die zu bewerbende Dienstleistung falsch oder irreführend ist.
13 GARANTIE
Beide Parteien garantieren ihre Befugnis zum Abschluss dieser Vereinbarung und haben alle erforderlichen Genehmigungen dazu erhalten.
14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Haftung des Agenten für Tod oder Körperverletzung ausschließen oder einschränken, jedoch haftet der Agent nicht für direkte Verluste oder Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus welchen Gründen auch immer entstehen Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder anderweitig über die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in dem Versicherungsjahr hinaus, in dem der Anspruch des Auftraggebers erstmals gemeldet wird.
14.2 Der Agent kann während der gesamten Vereinbarung keine Follower-Erhöhung garantieren.
14.3 Der Agent ist nicht verantwortlich, falls Twitter Maßnahmen bezüglich Ihres Kontos ergreift, einschließlich des Filterns Ihrer Tweets aus den Suchergebnissen oder des Sperrens Ihres Kontos.
14.4 Als Teil der Vereinbarung wird der Agent alle Anstrengungen unternehmen, um die Interaktion mit Profilen zu vermeiden, die mit Pornografie, politischen Aktivisten, Drogen, explizitem Material, Kriminalität, Gewalt oder ähnlichen Inhalten verknüpft sind. Aufgrund des offenen Charakters der Twitter-Plattform lässt sich eine Interaktion mit diesen Profilen jedoch nicht vollständig vermeiden.
15 INDEMNITY
Der Kunde stellt den Agenten von allen Ansprüchen, Kosten und Ausgaben frei, die dem Agenten entstehen können und die sich direkt oder indirekt aus der Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ergeben.
16 FORCE MAJEURE
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer , Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Verknappung oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus einer natürlichen Bezugsquelle, und die Partei hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung ihrer Verpflichtungen.
17 ASSIGNMENT
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Agenten abzutreten oder zu delegieren.
18 RECHTE DRITTER
Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigt oder überträgt Rechte an Dritte.
19 SEVERANCE
Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung abgetrennt und der Rest der Bestimmungen hiervon bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, als ob diese Bedingungen und Bedingungen vereinbart wurden, wobei die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung beseitigt wurde.
20 WAIVER
Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen beliebigen Zeitraum eine oder mehrere der hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf sie oder das Recht dar, alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
21 HINWEISE
Jede Mitteilung, die eine Partei der anderen zu übermitteln hat, kann per E-Mail, Fax, persönlicher Zustellung oder per Post an die im Angebot angegebene Adresse der anderen Partei oder an eine andere Adresse, die diese Partei von Zeit zu Zeit mitgeteilt hat, zugestellt werden die andere schriftlich, per E-Mail gilt bis zum Beweis des Gegenteils als am Tag der Absendung zugegangen, per Fax mit Erhalt eines fehlerfreien Sendeberichts, sofern von erteilt Der Brief gilt in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem der Brief persönlich zugestellt oder bei Postversand als im gewöhnlichen Postweg zugestellt gilt.
22 GESAMTVEREINBARUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Dokumente oder sonstigen Verpflichtungen.
23 GELTENDES RECHT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen englischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
Siehe Datenschutzrichtlinie der LeadGen-App .